Published On: 26 Mai 18 / Categories: Datenschutz & Sicherheit / 3 min read / By /

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurz „DS-GVO“) tritt am Freitag, 25. Mai 2018 in Kraft. Viele Unternehmen und Privatpersonen sind seit Wochen in heller Aufruhr, denn viele malen regelrechte „Horrorszenarien“ auf, die eintreten könnten. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die 10 wichtigsten Neuerungen.

Das Thema „DS-GVO“ ist umfangreich und komplex. In insgesamt 99 Artikeln regelt die neue Verordnung, wie Unternehmen, Behörden und Gewerbetreibende mit personenbezogenen Daten umgehen sollten. Ziel der Verordnung (EU) 2016/679 ist es, die Rechte für EU-Bürger hinsichtlich des Datenschutzes zu stärken und zu vereinheitlichen.

Die folgenden 10 Punkte stellen die wichtigsten Änderungen dar:

Wer sich jetzt noch keine Gedanken um den Schutz der (personenbezogenen) Daten der Website-Besucher und Kunden gemacht hat, der muss schleunigst handeln. Überprüfen Sie, ob Sie die obigen, aber auch die vielen anderen Maßnahmen auf intern bzw. auf Ihrer Webseite aufgenommen und umgesetzt haben.

Warnung: Mit Sicherheit wird es, wie damals beim Thema „Filesharing“ bzw. „Urheberrechtsverletzung“ wieder gewiefte Anwälte geben, die im großen Stile Abmahnungen versenden. Aber: Wer zuletzt kommt, den beißen die Hunde – planen Sie Wartezeit ein, falls Sie sich fachanwaltliche Hilfe nehmen möchten. Bei vielen Anwälten glühen die Telefonleitungen!

Wichtiger Hinweis in eigener Sache: Beim Thema „Daten“ vertreten wir die Meinung „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“. Nichtsdestotrotz ist die ALMARON GmbH & Co. KG eine Online Marketing Agentur und keine Anwaltskanzlei. Wir können, dürfen und werden keine Rechtsberatung geben!

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