Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 31.03.2020)

§ 0 Präambel

[1] Diese AGB liegen jeglicher Geschäftstätigkeit von ALMARON zu Grunde. Der jeweilige Auftraggeber wird in diesen AGB als (der) „Kunde“ bezeichnet. Vorbehaltlich ausdrücklich und schriftlich vereinbarter Abweichung hiervon werden eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nicht Vertragsbestandteil.

[2] Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die ALMARON mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer (§ 14 BGB), einen Kaufmann (§§ 1 ff. HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Freiberufler handelt.

[3] ALMARON schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit ALMARON in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit, ganz gleich ob als Unternehmer (§ 14 BGB), Kaufmann (§§ 1 ff. HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder als Freiberufler zu handeln.

§ 1 Definitionen

[1] „SEO“ (englisch: „Search Engine Optimization“) bedeutet Dienstleistungen von ALMARON mit dem Zweck der Steigerung der Auffindbarkeit von Personen in Online-Suchmaschinen, vor allem Google. Wie SEO funktioniert, welche Einflussmöglichkeiten in Sachen Auffindbarkeit bestehen und welche Tätigkeiten ALMARON jeweils ausführt, ist im (https://www.almaron.de/whitepaper) erhältlichen Whitepaper erklärt.

[2] „Laufzeitvertrag“ meint einen zwischen den Parteien auf unbestimmte Zeit, gegebenenfalls mit einer Mindestlaufzeit geschlossenen Vertrag, bei dem ALMARON an den Kunden Leistungen zu erbringen hat. „Einmalvertrag“ dagegen meint einen ebensolchen Vertrag, bei dem ALMARON entweder einmalig oder für eine fest definierte Zeit Leistungen erbringt. Zwischen den Parteien können mehrere unterschiedliche und Mischverträge bestehen.

§ 2 Leistungsgegenstand

[1] Die konkret von ALMARON zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den zwischen ALMARON und dem Kunden abgestimmten und vom Kunden unterzeichneten Auftragsformularen inklusive gegebenenfalls vorhandener Aufnahmeprotokolle.

[2] Wenn und soweit der Kunde von ALMARON Leistungen wünscht, die über den nach Abs. (1) vereinbarten Rahmen hinaus gehen („Zusatzleistungen“), und wenn und soweit zur Vergütung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden diese Zusatzleistungen nach den üblichen Sätzen vergütet (vgl. § 7 Abs. 2).

§ 3 Vertragsschluss

Verträge zwischen den Parteien kommen zu Stande, indem der Kunde ALMARON schriftlich mit Leistungen beauftragt und ALMARON diesem Auftragsangebot nicht innerhalb von 10 (zehn) Tagen widerspricht.

§ 4 Konkretisierung, Abstimmungsschleifen, Änderungswünsche

[1] Leistungen, die vom Kunden freigegeben bzw. abgenommen werden müssen, z. B. die Erstellung einer Website, erfordern regelmäßig die Konkretisierung von Wünschen des Kunden, ggf. durch Lieferung von Content (in aller Regel von Text- und/oder Bildmaterial) oder Wahl von Farben. Wenn nicht anders vereinbart, sind bei solchen Leistungen, soweit ein Festpreis vereinbart ist, 2 (zwei) Abstimmungs- bzw. Anpassungsschleifen im Festpreis enthalten; darüber hinaus gehende Tätigkeiten werden nach den vereinbarten Zeitsätzen vergütet

[2] Soweit der Kunde Änderungen bereits konkret vereinbarter Leistungen wünscht („Änderungswünsche“), wird ALMARON gegen Vergütung nach den üblichen Sätzen den durch den Änderungswunsch entstehenden Aufwand und die Machbarkeit prüfen und den Kunden möglichst kurzfristig über den finanziellen und zeitlichen Änderungsrahmen informieren. Soweit möglich und notwendig, wird ALMARON auch prüfen, inwieweit eine solche Änderung Auswirkungen auf bisher realisierte Leistungen und deren Nutzbarkeit hat.

[3] Der Kunde darf zur Klärung der Konsequenzen eines Änderungswunsches die Unterbrechung der Leistungserbringung fordern, wenn er ALMARON spätestens zum Zeitpunkt der Forderung der Unterbrechung zusichert, die Ausfallzeiten und die durch die Unterbrechung eventuell aufwändigere Wiederaufnahme der Projektrealisierung zu vergüten. Vereinbarte Leistungsfristen und Zeitpläne verlängern sich um die Zeit des Ausfalls und der eventuell aufwändigeren Wiederaufnahme.

[4] Änderungswünsche sind vom Kunden in Textform zu verfassen und müssen für ihre Wirksamkeit von ALMARON akzeptiert werden. Wenn sich die Parteien nicht über ein Änderungsverlangen einigen können, wird der Auftrag wie ursprünglich erteilt realisiert.

§ 5 Abnahme von Leistungen, Mängelrügen

[1] Die Leistungen von ALMARON unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Einzelne (Teil-) Leistungen können dem Werkvertragsrecht unterfallen und damit abnahmebedürftig sein. Für abnahmebedürftige (Teil-)Leistungen gilt:

[2] ALMARON kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

[3] Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

[4] Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. ALMARON kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Almaron nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt.

[5] Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist ALMARON verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von ALMARON zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden.

[6] ALMARON ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

[7] Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird ALMARON dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

[8] Die abzunehmende (Teil-)Leistung von ALMARON gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von ALMARON hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

[9] Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

[10] Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

[1] Der Kunde muss ALMARON jeweils unverzüglich und für ALMARON kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für ALMARONs Leistungen im Rahmen der Kundenbeziehung erforderlich sind, z.B. gewünschte Texte, Bilddateien, für die gewünschte Nutzung von Fremddiensten erforderlichen Login-Daten (z. B. FTP , Hosting, CMS Zugangsdaten, die Google Places-PIN, Login-Daten für Google AdWords oder Zugangsdaten zur Facebook-Seite). Er hat Daten vorbehaltlich anderer Vereinbarung digital zu übergeben und marktübliche Dateiformate zu nutzen, die er von ALMARON auf Nachfrage erfahren kann.

[2] Wenn und soweit der Kunde mit einer Pflicht nach diesem Abs. (1) schuldhaft in Verzug ist (vgl. § 7 Abs. (5)), verschieben sich eventuell vereinbarte Liefer- bzw. Fertigstellungszeitpunkte, nicht jedoch die Zeitpunkte der von ihm zu leistenden Zahlungen. Gegebenenfalls durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand hat der Kunde zu tragen.

[3] Wenn und soweit für den Kunden erkennbar ist oder sein muss, dass eine von ALMARON erbrachte oder angebotene Leistung gegen geltendes Recht verstößt (z. B. wegen eines Verstoßes einer Angabenpflicht, einer Verletzung einer fremden Marke oder Verstoß gegen eine Wettbewerbsvorschrift), hat er ALMARON hierüber unverzüglich hinzuweisen.

§ 7 Vergütung, Zahlungsziel, Fälligkeit

[1] ALMARON rechnet je nach Auftragsart einmalig oder mit monatlicher Rechnungsstellung, fällig zu je 24 oder 36 gleichbleibenden Monatsbeiträgen ab. Rechnungsbeträge werden je nach Vereinbarung entweder via Lastschrift von einem vom Kunden genannten Konto eingezogen oder sind vom Kunden innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen nach Rechnungserhalt bzw. je nach Angabe auf dem jeweiligen Auftragsformular ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei einem vom Vertragspartner gewünschten verschobenen Zahlungsbeginn, handelt es sich um eine Stundung der Forderungen, nicht um einen Verzicht. Die gestundeten Raten werden am Ende der Vertragslaufzeit fällig.

[2] ALMARONs Tätigkeiten werden, soweit nicht anders (z. B. auf einem Auftragsformular) vereinbart, nach angefangenen Viertelstunden zu einem Stundensatz von 125,00 EUR netto vergütet.

[3] Wenn und soweit Vergütung im Voraus geschuldet ist (z. B. bei Laufzeitverträgen über SEO- und Google AdWords-Leistungen oder Pflege von Websites oder Google Places-Einträgen), ist ALMARON vor der Entrichtung der jeweils fälligen Summe nicht zur Leistung verpflichtet. Bei Laufzeitverträgen und bei Vereinbarung von Ratenzahlung wird die gesamte für einen Abrechnungszeitraum (in aller Regel zwei oder drei Jahre) vereinbarte Summe sofort fällig, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für eine Laufzeitperiode oder einer Rate 7 (sieben) Tage im Verzug ist.

[4] Bei von ALMARON zu erbringenden Leistungen, die eine Mitwirkung des Kunden (z. B. nach § 6) erfordern, wird die gesamte Vergütung fällig, wenn der Kunde die erforderliche Mitwirkung für eine Zeit von mindestens 30 (dreißig) Tagen schuldhaft unterlässt.

[5] Unabhängig hiervon gelten in Auftragsformularen oder sonstigen Vertragsdokumenten vereinbarte Zeitpunkte für die Fälligkeit von Vergütung für seitens ALMARON erbrachte Leistungen auch dann, wenn die entsprechenden Tätigkeiten von ALMARON zum jeweiligen Zeitpunkt noch nicht erbracht wurden, jedoch nur dann, wenn die Nichterbringung der Leistungen auf der Tatsache beruht, dass der Kunde schuldhaft eine erforderliche Mitwirkung (z. B. die Lieferung von Inhalten für eine Website oder sonstige Online-Präsenz oder die Nennung von Login-Daten) unterlässt bzw. unterlassen hat.

[6] Verzugszeiten sind mit 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu vergüten. Für jede Mahnung und jede vom Kunden verschuldete Rückbuchung einer Lastschrift stellt ALMARON dem Kunden eine Pauschale von 20,00 EUR in Rechnung, wobei dem Kunden der Nachweis vorbehalten bleibt, dass ALMARON tatsächlich ein erheblich niedrigerer Schaden entstanden ist.

[7] Wenn und soweit ALMARON für die Erbringung ihrer Leistung vereinbarungsgemäß Drittleistungen verwendet (z. B. Bilder aus Online-Galerien, Software fürs Hosting oder Online-Anzeigen), darf ALMARON dem Kunden diese Leistungen im Voraus in Rechnung stellen, auch außerhalb üblicher Abrechnungszyklen.

§ 8 Nutzungsrechte und Urheberhinweis

[1] Wenn und soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, räumt ALMARON dem Kunden Nutzungsrechte an den im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden und vom Kunden entweder abgenommenen oder produktiv genutzten Werken nach Maßgabe der folgenden Absätze ein. An nicht genutzten oder nicht abgenommenen Werkteilen, Skizzen und sonstigen Zwischenergebnissen behält sich ALMARON sämtliche Nutzungsrechte vor.

[2] Bei Einmalverträgen wird dem Kunden ein dauerhaftes, bei Laufzeitverträgen ein auf die Vertragsdauer beschränktes einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Der Umfang und die Arten der eingeräumten Nutzungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.

[3] Bei Einmalverträgen ist die Einräumung von Nutzungsrechten durch die Zahlung der jeweils auf das Werk oder den Werkteil entfallenden vereinbarten Vergütung aufschiebend bedingt.

[4] Unabhängig von etwaig von den obigen Klauseln abweichenden individuellen Vereinbarungen behält sich ALMARON auch bei der Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte ein einfaches Nutzungsrecht zur Weiterentwicklung des jeweiligen Werkes und zur Nutzung des Werkes für Werbezwecke vor.

§ 9 Subunternehmer

[1] ALMARON darf zur Erbringung der vertraglichen Leistungen Dienste Dritter („Subunternehmer“) in Anspruch nehmen.

[2] Eine Liste der von ALMARON konkret eingesetzten Subunternehmer stellt ALMARON dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung.

§ 10 Gewährleistung

Die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, sofern kein Dienstvertragsrecht Anwendung findet, beträgt 12 (zwölf) Monate ab Übergabe bzw. Zurverfügungstellung des Ergebnisses bzw. der Leistung nach § 5.

§ 11 Haftung

[1] Soweit Haftung nicht durch zwingende gesetzliche Vorschriften vorgeschrieben ist (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz) oder durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seitens ALMARON oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen begründet wird oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betrifft, ist ALMARONs Haftung ausgeschlossen.

[2] ALMARON übernimmt, soweit nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben, keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, vergebliche Aufwendungen oder entgangenem Gewinn.

[3] Der Höhe nach haftet ALMARON nur für typische und vorhersehbare Schäden und nur, wenn und soweit der Kunde zweckdienliche Maßnahmen zur Sicherung seines Eigentums und Vermögens durchgeführt hat. Die Haftungssumme ist auf die Gesamtnettosumme des Auftrages beschränkt, aus dem sich der jeweilige Haftungsfall ergibt.

§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung bei Laufzeitverträgen

[1] Bei Laufzeitverträgen läuft das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien auf unbestimmte Zeit und hat eine auf dem jeweiligen Auftragsformular angegebene Mindestlaufzeit. Es verlängert sich jeweils um 1 (ein) weiteres Jahr oder um die gewählte Laufzeit, wenn es nicht mit einer Frist von 3 (drei) Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit oder einer Verlängerungsperiode gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

[2] Gerät der Kunde mit mindestens zwei monatlichen fälligen Zahlungen gegenüber ALMARON in Verzug, ist ALMARON berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. ALMARON wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.

§ 13 Vertraulichkeit

[1] Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Vertragsbeziehung ausgetauschten Informationen, die nicht offensichtlich für eine Veröffentli-chung gedacht sind (offensichtlich für Veröffentlichung gedacht sind z. B. sämt-liche Inhalte von Online-Präsenzen wie Websites und Google My Business-Profi le) („Vertrauliche Informationen“), wie eigene Geschäftsgeheimnisse zu be-handeln, und zwar unabhängig davon, ob und auf welchem Trägermedium sie verkörpert sind, inklusive mündlicher Informationen. Die Beweislast für die Tatsache, dass eine Information für Veröffentlichung gedacht ist, trägt die je-weils empfangende Partei. Jede empfangende Partei ist je nach Wahl der offen-barenden Partei zur Rückgabe, Zerstörung oder Löschung der jeweiligen Ver-traulichen Informationen verpflichtet, es sei denn, die empfangende Partei ist zur Aufbewahrung verpflichtet. Vertrauliche Informationen, die in routinemä-ßig elektronisch abgespeicherten Dateien enthalten sind, müssen nicht sofort gelöscht werden, soweit dies nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre. Die empfangende Partei hat der offenlegenden Partei nach Aufforderung unter Angabe von Gründen schriftlich mitzuteilen, welche vertrauliche Informa-tionen zurückgegeben, zerstört oder gelöscht worden sind und welche nicht.

[2] Der Kunde wurde darüber informiert, dass die ALMARON GmbH ihre Forderungen aufgrund eines bestehenden Finanzdienstleistungsverhältnisses an ein Kreditinstitut abtritt. Diese Vertraulichkeitsvereinbarung gilt nicht, soweit es die abgetretenen Forderungen insbesondere im Zusammenhang deren Gel-tendmachung durch das Kreditinstitut betrifft. Sollte das Finanzdienstleistungs-unternehmen den Mietkaufantrag nicht annehmen, so ist ALMARON berechtigt aber nicht verpflichtet als Vertragspartner in diesen Vertrag anstelle der Leasing GmbH einzutreten.

[3] Die empfangende Partei wird die offenlegende Partei unverzüglich informieren, wenn die empfangende Partei Kenntnis davon erlangt, dass und welche vertrauliche Informationen unter Verstoß gegen die Verpflichtungen nach diesem Paragraphen weitergegeben wurden.

§ 14 Datenschutz

[1] ALMARON schützt vom Kunden zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorschriften. ALMARON behält sich das Recht vor die personenbezogenen Daten zur Geltendmachung der Forderungen an einen Finanzdienstleister weiterzuleiten. Wenn und soweit der Kunde ALMARON im Rahmen des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten übergibt oder in sonstiger Art zur Verfügung stellt, wird er ALMARON hierauf hinweisen. Er ist sich bewusst, dass hierdurch eine sogenannte Auftragsverarbeitung nach Art. 28 EU-DSGVO vorliegen kann, die zu regeln er gesetzlich verpflichtet ist.

[2] Bei Vertragsabschlüssen, im Rahmen derer ALMARON vertragsgemäß mit der eigenen Leistung in Vorlage zu treten hätte, sowie in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden erfolgt regelmäßig eine Bonitätsprüfung des Kunden. Dazu arbeitet ALMARON mit der Creditreform zusammen, von der die dazu benötigten Daten geliefert werden. Zu diesem Zweck übermittelt ALMARON den Namen und Ihre Kontaktdaten des Kunden an die Auskunftei. Die Informationen gemäß Art. 14 EU-DSGVO zu der bei der Auskunftei stattfindenden Datenverarbeitung kann der Kunde unmittelbar von dort beziehen. Im Falle eines negativen Ergebnisses der Bonitätsprüfung des Kunden behält sich ALMARON vor, von dem Kunden unmittelbar nach Auftragserteilung per Vorkasse einen angemessenen Abschlag auf die vereinvereinbarte Vergütung zu erheben. Das Nähere regelt der jeweilige Vertrag.

§ 15 Verantwortlichkeit des Kunden für Telemedien

Dem Kunden ist bewusst, dass er nach § 7 Telemediengesetz (TMG) inhaltlich Verantwortlicher für alle von ALMARON in seinem Auftrag erstellten, gepflegten oder in sonstiger Weise verwalteten Online-Präsenzen ist, z. B. seiner Websites, Social Media- Seiten, Online-Shops und Google Places- oder Google AdWords-Inhalte. Er haftet dementsprechend z. B. nach Urheber-, Telemedien-, Wettbewerbs-, Marken und Datenschutzrecht. ALMARON schlägt im Rahmen des jeweiligen Auftrages Maßnahmen ausschließlich vor, erbringt aber zu keiner Zeit Rechtsberatung. Die Verantwortlichkeit für die Rechtskonformität der von ihm verwendeten Inhalte und Leistungen liegt bei ihm.

§ 16 Freistellung

Sollte ALMARON von einem Dritten auf Grund einer Rechtsverletzung des Kunden gleich welcher Art in Anspruch genommen werden (insbesondere wegen Verstoßes von Inhalten auf einer Online-Präsenz oder sonstiger vom Kunden gewählter Inhalte, z. B. der von ihm gewünschten Internet-Domains gegen geltendes Recht, vgl. § 15), stellt der Kunde ALMARON von solchen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei und verpflichtet sich, alle daraus erwachsenden Kosten (insbesondere Rechtsanwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten) auf erstes Anfordern seitens ALMARON zu tragen oder – nach Wahl von ALMARON – an ALMARON zu erstatten. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten, die im Zusammenhang mit einer angemessenen Abwehr dieser Ansprüche stehen.

§ 17 Referenznennung des Kunden

ALMARON darf zu Referenz- und Werbezwecken die folgenden Details des Kunden bzw. der Tätigkeit für den Kunden auf ihrer Website, in Präsentationen und Werbematerial aller Art und unabhängig vom Medium (inklusive Messeauftritten) verwenden: Firma, Logo(s) und sonstige Kennzeichen (z. B. Marken), soweit sie mit der Leistung von ALMARON für den Kunden im Zusammenhang stehen, sowie eine grobe Beschreibung der erbrachten Leistungen.

§ 18 Leistungsart: Suchmaschinenoptimierung (SEO)

[1] Der Kunde ist sich bewusst und damit einverstanden, dass a) ALMARON für SEO-Dienstleistungen mangels Kontrolle der von Dritten betriebenen Suchmaschinen weder ein bestimmtes Ranking unter den Suchergebnissen in Online-Suchmaschinen noch einen anderen vom Kunden angestrebten Erfolg garantieren kann; und b) die von ALMARON für SEO-Dienstleistungen berechnete Vergütung eine auf Dauer angelegte Pauschale ist, dass ALMARON deshalb die vereinbarten Dienste nach eigenem Ermessen zeitlich plant und erbringt und der Kunde weder die Erbringung einer bestimmten Dienstleistung in einem bestimmten Zeitraum erwarten noch einen konkreten Tätigkeitsbericht fordern noch die Zahlung für einen bestimmten Zeitraum verweigern kann, wenn in diesem Zeitraum keine Dienstleistung erbracht wurde.

[2] Der Kunde hat ALMARON vor Beginn der SEO-Leistungserbringung über alle seine bisherigen SEO-Aktivitäten umfassend zu informieren, inklusive eventuel-ler Entfernung von Webseiten aus einem oder mehreren Suchmaschinenindizes (Blacklisting). Ein Verstoß gegen diese Pflicht stellt einen Grund zur außeror-dentlichen Kündigung des entsprechenden Auftragsverhältnisses dar.

[3] Wenn ALMARON mit Arbeiten an Webseiten des Kunden beauftragt ist, muss der Kunde ALMARON spätestens 2 (zwei) Wochen vor technischen oder grafi-schen Änderungen an diesen Webseiten über die anstehenden Änderungen informieren.

§ 19 Leistungsart: Einträge bei Google My Business u.a. Anbietern

Das in zu SEO in § 18 Abs. 1 lit. a) Gesagte gilt sinngemäß ebenso für sämtliche Dienst-leistungen, die ALMARON für den Kunden in Bezug auf Pflege von Online- Präsenzen wie z. B. bei Google My Business erbringt, da ALMARON auch diese Medien zwar be-einflussen, aber nicht kontrollieren und deshalb keinen Erfolg der Maßnahmen garan-tieren kann. Ebenso gilt hier das in § 18 Abs. 1 lit. b) Gesagte sinngemäß.

§ 20 Leistungsart: Hosting

[1] ALMARON bedient sich zur Erbringung von Hosting-Leistungen der Dienste von Webspace-Verkauf ISP e. K., abrufbar unter www.webspace-verkauf.de („Webspace“).

[2] Dem Kunden im Rahmen der Hosting-Leistungen zur Verfügung gestellte Zugangsdaten muss der Kunde vertraulich behandeln, darf sie insbesondere keinem Dritten zur Verfügung stellen.

[3] Der Kunde sichert zu, dass er gegebenenfalls zur Verfügung gestellte E Mail-Dienste nicht zur Versendung von nicht erbetener Werbung verwenden wird (unzumutbare Belästigung nach § 7 Abs. 2 UWG). ALMARON behält sich vor, bei mehrfachem Verstoß gegen dieses Verbot den Vertrag fristlos zu kündigen und dem Kunden den Zugang zum entsprechenden Server zu sperren.

[4] Im Übrigen gelten die von Webspace gestellten AGB (abrufbar unter https:// www.webspace-verkauf.de/images/uploads/Dokumente/agb.pdf) sinngemäß auch zwischen dem Kunden und ALMARON.

§ 21 Leistungsart: Google AdWords

[1] ALMARON berät und unterstützt den Kunden bei der Erstellung und Pflege der von ihm gewünschten AdWords-Kampagnen. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Positionierung von Anzeigen vom jeweils aktuellen Anzeigenmarkt abhängig ist und ALMARON mangels Einfluss hierauf weder eine bestimmte Positionierung noch eine bestimmte Zahl von Klicks auf die Anzeige(n) des Kunden garantieren kann.

[2] Zur Erbringung von Leistungen für Google AdWords-Kampagnen bedient sich ALMARON des Werbenetzwerkes „AdWords“ der Google Inc. mit Sitz in Mountain View, Kalifornien, USA.

[3] Wenn der Kunde ALMARON mit Dienstleistungen mit Bezug zu Google AdWords beauftragt, hat er ALMARON spätestens 14 (vierzehn) Tage vor Durchführung jeder Änderung der Linkstruktur seiner Website, auf die eine Google Ad- Words-Kampagne verweist, über die jeweilige Änderung zu informieren. Er ist sich bewusst und stellt ALMARON von jeder Haftung für Schäden frei, die durch von ihm selbst verursachte defekte Links verursacht werden.

§ 22 Leistungsart: Website-Pflege

[1] Website-Pflege wird, soweit nicht anders vereinbart, auf Stundenbasis nach angefangenen Stunden abgerechnet, je nach Vereinbarung unter Verbrauch eines auf dem Auftragsformular vereinbarten Website-Pflegekontingentes.

[2] Website-Pflegekontingente können für Änderungen von Content auf Webseiten (z. B. von Bildern oder Texten) und Updates von für den Betrieb der Website genutzter Software (z. B. des Webservers), nicht jedoch für die Erstellung individueller Software für den Kunden genutzt werden. Letztere ist zwischen den Parteien im Einzelfall abzustimmen und gesondert zu vergüten.

[3] Nicht vom Kunden in Anspruch genommene Pflegekontingente verfallen am Ende der Mindestlaufzeit bzw. der jeweiligen Verlängerungsperiode.

§ 23 Sonstiges

[1] Preisangaben verstehen sich als Nettopreise ab Sitz von ALMARON zzgl. gegebenenfalls anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer.

[2] Sämtliche die Geschäftsbeziehung zwischen ALMARON und dem Kunden betreffenden Willenserklärungen, insbesondere Kündigungen, Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, aber z.B. auch Mahnungen und Mängelrügen erfordern Textform (z. B. per E-Mail, Fax oder auf Papier). Schriftform ist auch für das Abbedingen dieses Textformerfordernisses erforderlich.

[3] Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle in Verbindung mit der Geschäftsbeziehung der Parteien stehenden Ansprüche ist der Sitz von ALMARON, der es jedoch frei steht, den Kunden auch an dessen Sitz zu verklagen.

[4] Der Kunde darf gegenüber ALMARON nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Das Recht des Kunden zur Aufrechnung mit vertraglichen und sonstigen Ansprüchen aus der Anbahnung oder Durchführung des zwischen ihm und ALMARON bestehenden Vertragsverhältnisses bleibt hiervon unberührt.

[5] Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde gegenüber ALMARON nur bei Ansprüchen aus demselben Auftragsverhältnis geltend machen. Abtretung von Ansprüchen seitens des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung seitens ALMARON.

[6] Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt das den Rest des Vertrages nicht, und an Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine solche, die bei objektiver Betrachtung bei Vertragsschluss von beiden Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit gewollt gewesen wäre.

[7] Wenn ALMARON für ihre Tätigkeiten für den Kunden vereinbarungsgemäß Leistungen Dritter in Anspruch nimmt, finden, soweit diese AGB dem nicht entgegenstehen, auch eventuelle AGB des/der Dritten im Verhältnis des Kunden zu ALMARON Anwendung.

§ 24 Urheber- und Nutzungsrechte

[1] Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von ALMARON erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von ALMARON für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

[2] Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die von ALMARON nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

[3] Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate auf den Kunden über.

[4] Ist monatlich fortlaufende Zahlung vereinbart, steht dem Kunden vorbehaltlich anderer Vereinbarung für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht an den von ALMARON zur Verfügung gestellten Inhalten zu. Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, erlischt sein Nutzungsrecht für den Verzugszeitraum.

[5] Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte durch den Kunden (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 25 Verhalten und Rücksichtnahme

[1] ALMARON und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z. B. Google My Business oder anderer Bewertungsplattformen) nur im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien eine über den jeweils anderen Vertragspartner abgegebene Bewertung dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen ALMARON und dem Kunden.

[2] Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von ALMARON (z. B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von Almaron zu wahren. ALMARON ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von Almaron innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.

§ 26 Schlussbestimmungen

[1] Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von ALMARON maßgebend.

[2] Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von ALMARON. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von ALMARON in Wiesbaden (Deutschland).